Hunde

Alle Hunde sind innerhalb von 14 Tagen anmeldepflichtig.
Für die Anmeldung benötigen wir den Impfausweis oder Hundepass in der die Chipnummer ausgewiesen wird.
HundeMeldeblatt (20.01.2011 11:03) [PDF, 64.0 KB]
Die Hundesteuer und das Hundezeichen sind bei der Anmeldung am Schalter sofort bar zu bezahlen. Sie erhalten für die Hundesteuer jährlich eine Rechnung.
Es gelten folgende Steueransätze:
| 1. Hund | CHF 50.-- |
| Weiterer Hund | CHF 100.-- |
Hundereglement Gemeinde Tecknau [PDF, 76.0 KB]
Versicherungsnachweis
Gemäss kantonalem Hundegesetz müssen seit 1. Januar 2008 alle HundehalterInnen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von drei Millionen Franken pro Unfallereignis abschliessen. Der Versicherungsnachweis ist bei der Anmeldung vorzuweisen.
Sachkundennachweis
Die Gemeinden sind verpflichtet den Sachkundennachweis zu überprüfen und zu registrieren. Detaillierte Informationen zum Sachkundenachweis und den Kursen entnehmen Sie bitte diesen Dokumenten:
EWS_Sachkundenachweis [PDF, 920 KB]
EWS_Wissenswertes_Hund [PDF, 1.00 MB]
HundetrainerInnen in Ihrer Region finden Sie unter: http://bvet.bytix.com/plus/trainer/
Zuständige Abteilung: Gemeindeverwaltung 061 985 88 22

