Arbeitslosigkeit
Arbeitsvermittlung / Arbeitslosenversicherung
Anmeldeverfahren:
Stellensuchende melden sich auf der Gemeindeverwaltung, wo die Erstanmeldung zur Arbeitsvermittlung erfolgt. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen.
- Stellensuchende melden sich auf der Gemeindeverwaltung am Schalter der Einwohnerdienste (siehe Schalteröffnungszeiten), wo die Erstanmeldung zur Arbeitsvermittlung erfolgt. Zu dieser Erstanmeldung ist unbedingt ein Ausweis mitzubringen. Die Anmeldung hat persönlich zu erfolgen.
- Danach müssen sich die Stellensuchenden innerhalb von 24 Stunden beim "Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum" (RAV) in Gelterkinden persönlich melden und das Antragsformular für Arbeitslosenentschädigung und weitere relevante Unterlagen beziehen.
Sollte die Meldung beim RAV nicht innert eines Arbeitstages erfolgen, besteht frühestens ab Meldedatum beim RAV Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung!
Zuständige Abteilung: Gemeindeverwaltung Tel. 061 985 88 22
Links
KIGA Kantonales Amt für Industrie Gewerbe und Arbeit, Bahnhofstrasse 32, 4133 Pratteln
RAV Regionales Arbeitsvermittlungszentrum, Sissacherstrasse 2, 4460 Gelterkinden

