Einbürgerungen
Für die Einbürgerungen ist die Bürgergemeinde zuständig. Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung. Die wichtigsten Bedingungen für eine Einbürgerung entnehmen Sie dem Merkblatt „Vorgehen“ und dem Einbürgerungsreglement
Zuständige Abteilung: Gemeindeverwaltung Tel. 061 985 88 22

