Fürsorge
Personen mit keinem oder geringem Einkommen können Sozialhilfeunterstützung beantragen. Der Sozialdienst klärt im Auftrag der Sozialhilfebehörde die persönliche und finanzielle Situation umfassend ab und richtet nach Massgabe des kantonalen Sozialhilfegesetzes (SGS 850) Unterstützungen aus. Ausserdem können Massnahmen zur Arbeitsintegration finanziert werden.
Kantonales Sozialamt:
http://www.baselland.ch/Sozialamt.273505.0.html
Zuständige Abteilung: Soziale Dienste
| Fragen und Auskünfte | Telefon, Mailadresse |
| Carla Schuler | 061 985 88 20, carla.schuler@tecknau.bl.ch |

