Baugesuche

Baubewilligungen werden in Tecknau nicht durch die Gemeinde, sondern durch die kantonale Baudirektion in Liestal erteilt. Eine Ausnahme bilden Kleinbauten bis zu 12 m2 Grundfläche und einer Höhe von max. 2.50 m. Die Formulare für die kantonalen Baugesuche erhalten Sie beim Kanton; das jenige für das kommunale Kleinbaugesuch  [PDF, 33.0 KB] bei der Gemeindeverwaltung. Die Formulare können auch Internet herunterladen werden.

Für die Bewilligung der Liegenschaftsentwässerung  (Kanalisation) ist die Gemeindeverwaltung zuständig.

Über die zonenrechtlichen Vorschriften in Tecknau können Sie sich im  Zonenreglement  [PDF, 2.00 MB] und imZonenplan  [PDF, 846 KB] auf und unserer Homepage oder bei der Gemeindeverwaltung erkundigen.

Zuständige Abteilung: Gemeindeverwaltung 061 985 88 22