Mitwirkung
Mit der Anpassung 2021 des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft werden ein neues Objektblatt erstellt und verschiedene Objektblätter sowie die Richtplan-Gesamtkarte und die Richtplankarte Verkehrsinfrastruktur angepasst und/oder fortgeschrieben. Die Unterlagen dazu werdenim Sinne der Informationspflicht und Mitwirkungsrechte (Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes) öffentliche aufgelegt.
Auflagezeit: 21. Februar - 31. Mai 2022 während der Bürozeiten
Auflageorte: Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal (Sekretariat), Gemeindeverwaltungen der Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft
Internet: https://www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/vernehmlassungen
Auskünfte: Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 33
Stellungnahmen zur Anpassung 2021 des Kantonalen Richtplans können bis zum 31. Mai 2022 schriftlich wie folgt eingereicht werden:
per Post: Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal
per eMail: raumplanung@bl.ch
Privatpersonen sind gebeten, ihre Stellungnahme direkt an ihre Gemeinde einzureichen.
Amt für Raumplanung