Die Idee des Preises
Der Regierungsrat will jährlich mit dem Baselbieter Preis für Freiwilligenarbeit ehrenamtliche Einsätze honorieren. Die
Einsätze müssen im Sozialbereich sein und gemeinnützigen, nicht kommerziellen Charakter aufweisen.
Bereiche der Freiwilligenarbeit / Auswahlkriterien
Ehrenamtliche Einsätze im Sozialbereich können sowohl durch Organisationen und Institutionen als auch auf privater
Basis erbracht werden. Als gemeinnützig wird ein ehrenamtlicher Einsatz betrachtet, wenn er das Wohlergehen
einer Drittperson fördert und nicht das eigene materielle Wohlergehen im Zentrum steht. Unsere Definition der Freiwilligenarbeit
richtet sich nach den Richtlinien für Freiwilligenarbeit von benevol Schweiz.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen und Institutionen mit Wohn- bzw. Geschäftssitz im Kanton Basel-Landschaft,
deren Engagement mehrheitlich der Baselbieter Bevölkerung zu Gute kommt. Einsätze, welche in den vergangenen
Jahren nicht prämiert oder nominiert wurden, können nochmals eingegeben werden.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Institutionen und Projekte, die mehrheitlich durch Bund, Kanton oder Gemeinde finanziert
werden.
Bewerbungsunterlagen
Auf dem offiziellen Formular (www.freiwilligenpreis.bl.ch) sind folgende Angaben einzureichen: Projektbeschrieb, Zielgruppe,
Abgrenzung zu bezahlter Arbeit, Durchführungszeitraum, gesellschaftlicher Mehrwert und finanzielle Mittel.
Einsendeschluss
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis 31. August an die
Sicherheitsdirektion, Generalsekretariat,
Regierungsgebäude, 4410 Liestal
mit Kennwort „Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit im Sozialbereich“ einzureichen.