Die Einwohner- und die Bürgergemeinde Tecknau haben die ordentliche Gemeindeorganisation. Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinden. Sie wird gebildet aus allen in der Einwohner- resp. Bürgergemeinde wohnhaften Stimmberechtigten. Sie entscheidet über alle Geschäfte, die ihr laut Gesetz und Gemeindeordnung vom Gemeinderat zu unterbreiten sind.
Pro Jahr finden in der Regel zwei Einwohner- und zwei Bürgergemeindeversammlungen statt.
Die Einladungen mit den jeweiligen Traktanden werden den Stimmbürgern spätestens 10 Tage vor der Versammlung zugestellt.