Aktuelles
August 2026
Juli 2026
Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden Niederschlägen führen viele Bäche im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft mit Ausnahme vom Rhein und Teilen der Birs.
neue zusätzliche Massnahme:
Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs ohne die mit den Verfügungen des Amts für Wald und Wild beider Basel vom 24. Juni 2026 von einem Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot betroffenen Abschnitte der Birs. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere.
gilt weiterhin:
Feuer: Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen (Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet erlaubt).
Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
Motorfahrzeuge: Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen.
Der Kantonale Führungsstab informiert:
Wegen der anhaltenden Trockenheit führen viele Bäche im Oberbaselbiet kaum noch Wasser. In mehreren Abschnitten wurden Bäche abgefischt. Viele Fische und sonstige Wasserlebewesen sind schon verendet. Die Situation wird sich voraussichtlicht weiter verschärfen.
Bitte gehen Sie sparsam mit dem Trinkwasser um!
Verzichten Sie auf:
- Bewässern von Rasenflächen
- Auffüllen von Schwimmbecken
- Abspritzen von Vorplätzen oder Waschen von Autos mit dem Gartenschlauch
Besten Dank für Ihre Unterstützung.
Kantonaler Führungsstab: Verfügung vom 23. Juli 2026
neue zusätzliche Massnahme:
Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen.
Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
Waldbrandgefahr:
- Das Abbrennen von jeglich Feuerwerkskörpern ist verboten.
- Es ist verboten, Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern zu parkieren.
- Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.
Juni 2026
April 2026
Der aus Nordamerika stammende Waschbär wurde in den 1930er-Jahren für die Pelzproduktion nach Deutschland gebracht und später freigesetzt. Von da aus verbreitet sich der Waschbär und der Bestand hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Auch in beiden Basel kommt der Waschbär immer öfters vor.
Als Neozoon kann er lokale Bestände einheimischer Amphibien, Reptilien und Vögel unter Druck setzen. Ausserdem kommt er auch gut im Siedlungsraum zurecht. Er durchwühlt Abfälle, kann in Gebäude eindringen und Chaos sowie Kot und Urin hinterlassen.
März 2026
Die Bau- und Umweltschutzdirektion informiert:
Vom 22. Mai bis 9. Juni 2026 werden die Entwürfe der Fahrpläne 2027 (gültig ab 13. Dezember 2026) im Internet publiziert auf öv-info.ch.
Während der Publikationsfrist haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Diese können Sie über ein Online-Formular auf der erwähnten Seite erfassen.
Anschliessend überprüft der Kanton die Stellungnahmen zusammen mit den Transportunternehmen hinsichtlich Zweckmässigkeit, Machbarkeit und Finanzierbarkeit. Je nach Ergebnis werden die Fahrpläne überarbeitet.
Wir danken Ihnen für die Mitarbeit für einen attraktiven öffentlichen Verkehr in unserer Region.
