Kinder im Schulpflichtigen Alter können von den Vergünstigungen der Kinder- und Jugendzahnpflege profitieren.
Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt oder von der Gemeindeverwaltung Tecknau.
Kinder im Schulpflichtigen Alter können von den Vergünstigungen der Kinder- und Jugendzahnpflege profitieren.
Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt oder von der Gemeindeverwaltung Tecknau.
Gemeindeverwaltung Tecknau
Dorfstrasse 22
4492 Tecknau
Tel. 061 985 88 22
gemeinde@tecknau.ch
Montag
09.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch
16.00 - 18.15 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung.