Kanton Basel-Landschaft erlässt neue zusätzliche Massnah-men wegen anhaltender Trockenheit
Die anhaltende Hitze und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 30. Juni 2026 neue zusätzliche Massnahmen.
Ausführungen zu den neuen zusätzlichen Massnahmen entnehmen Sie der Medienmitteilung.
Waldbrandgefahr: Im Wald und an Waldrändern ist das Entfachen von Feuer verboten. Das Verbot gilt bis zu einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand; ausgenommen sind fest eingerichtete Feuerstellen. Feuer sind jederzeit zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen. Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.
